Moderne Organisation, kooperative Führung und Delegation von Verantwortung setzen eindeutig definierte Stellen voraus. Alles andere ist weltfremdes Wunschdenken. Wer Ja sagt zum selbständig und “unternehmerisch” handelnden und entscheidenden Mitarbeiter, muss auch Ja sagen zu Stellenbeschreibungen. Denn diese sind die Voraussetzung dafür, dass jeder Mitarbeiter weiß, welche Ziele er erreichen muss, welche Aufgaben und Befugnisse er hat, und damit auch, wofür er die Verantwortung trägt. Qualität von Produkten und Dienstleistungen fängt immer mit der Qualität der Organisation und der Führung an.
Wenn Ziele, Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Stellen verbindlich definiert werden sollen, ist dies in der Praxis nur mit richtig gemachten Stellenbeschreibungen möglich. Unternehmerisches Verhalten der Mitarbeiter und effiziente Zusammenarbeit über Abteilungsgrenzen hinweg sowie in Teams und Arbeitsgruppen sind nur möglich, wenn Leistungsbereitschaft und Motivation der Mitarbeiter nicht in Kompetenzreibereien und unklaren Verantwortungsräumen verschlissen werden. Deshalb gehören Stellenbeschreibungen zu den wirkungsvollsten Instrumenten der Führung und Organisation in wettbewerbsorientierten Unternehmen.
Ihre volle Wirkung entfalten Stellenbeschreibungen jedoch
erst zusammen mit einer Allgemeinen Führungsrichtlinie und bei einem
einheitlichen Führungsstil im ganzen Unternehmen.[1]
[1] Siehe Klaus P. Beer: Ordnung im Unternehmen. Arbeitsordnung, Allgemeine Führungsrichtlinie, Unterschriftenregelung und Richtlinie für den Gebrauch von eMail. Vollständiger Text mit Erläuterungen. Bad Harzburg 2014 (Arbeitshilfen für die Praxis Nr. 4). Das Buch kann hier erworben und direkt heruntergeladen werden.