Stellenbeschreibung und Organigramm

In jeder Stellenbeschreibung ist die Unter- und Überstellung der Stelle eindeutig benannt. Diese Unter- und Überstellungsverhältnisse müssen exakt mit dem übereinstimmen, was auch das Organigramm aussagt. So wie die Stellenbeschreibungen sollte (besser: muss!) auch das Organigramm innerhalb des Unternehmens “öffentlich” sein, damit jeder Angehörige des Unternehmens die aufbauorganisatorischen Strukturen erkennen und bei seinem Handeln berücksichtigen kann.

Es wurde bereits an anderer Stelle erwähnt, aber eine Wiederholung schadet nicht: Das Organigramm sagt – anders als die Stellenbeschreibung – nichts aus über Ziele, Aufgaben und Befugnisse (Kompetenzen) aus. Und selbstver­ständlich sagt das Organigramm auch nichts aus über die “Wichtigkeit” einzelner Stellen im Unternehmen. Wenn wir in der Praxis, vor allem in kleineren unternehmergeführten Betrieben, immer wieder auf das Phänomen stoßen, dass der “Nähe” zum Geschäftsführer große Bedeutung zugemessen wird, so hat dies mehr mit einem emotionalen Bedürfnis als mit rationalen Aspekten zu tun. Wird in solchen Unternehmen zum ersten Mal ein Organigramm gezeichnet, sind vor allem ältere Mitarbeiter häufig verunsichert, wenn sie sich nun durch zwei oder mehrere hierarchische Ebenen vom “ihrem” Geschäftsführer getrennt im Organigramm wiederfinden: “Heißt dies, dass ich mit dem Geschäftsführer nun nicht mehr reden darf …?” Ein freundliches Gespräch kann dieses Missverständnis in der Regel schnell beseitigen.

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